Chaos bei Evonik Wohnen
Geschrieben von: Dietmar Hollenberg Mittwoch, 17. Februar 2010 um 19:48 Uhr
Die Evonik Wohnen ist einer der größten Wohnungsvermieter in Altenessen und Umgebung. Von ihr werden mehrere hundert Wohnungen vermietet. Von einer so großen Organisation sollte man eine nachvollziehbare Planung und klare Mieterinformationen erwarten können. Davon ist aber zumindest die Zweigstelle Altenessen weit entfernt.
So ging es jahrelang hin und her und die Mieter konnten sich eigentlich nur auf eins verlassen: Daß die angekündigten Pläne wieder umgeworfen werden. So glaubte auch niemand tatsächlich daran, als großspurig der Neubau einer kompletten Vorzeigesiedlung angekündigt wurde.
Doch in 2005 passierte tatsächlich etwas: Die Mieter der Häuser zwischen den beiden Straßen bekamen die Kündigungen zugestellt, zunächst nur die Mieter in der oberen Hälfte der Siedlung. Und zur Überraschung aller passierte tatsächlich etwas, als die Wohnungen leer waren. Die ersten Häuser wurden abgerissen. Und zur noch größeren Überraschung lag das Gelände danach nicht jahrelang brach, sondern es wurde zügig mit den Bauarbeiten eines Neubaus an der Johanneskirchstraße begonnen.
Aber das war es dann auch schon wieder. Als der Bau fertig war und bezogen wurde, wurde auch klar, weshalb es dort ausnahmsweise zügig und ohne Unterbrechungen vorwärts ging: Die örtliche Verwaltung der Evonik Wohnen zog aus dem Flachbau am Schürenfeld um in die untere Etage des Neubaus und hat sich dort eine nette, repräsentative Residenz eingerichtet.
Gleich danach war wieder Schluß mit den Aktivitäten. Die andere Hälfte des freigemachten Baugrunds liegt seit 2007 brach, die Gruben der ehemaligen Keller gähnen in den Himmel. Der Bauzaun fällt bei jedem zweiten stärkeren Wind zuverlässig um, mal auf das Brachgrundstück, mal auf den Fußweg am Spielplatz. Ganz allmählich erobert die Natur den Boden zurück.
Im Oktober 2009 passierte dann wieder etwas, natürlich wie gehabt ohne große Ankündigung: Der Parkplatz hinter den Häusern an der Wolbeckstraße mußte neuen Garagen weichen, den Garagen, die schon vor Jahren angekündigt und wieder verworfen wurden. Auch mit diesen Garagen bleibt die Evonik Wohnen ihrer Linie treu: Niemand weiß etwas Genaues, niemand gibt eine verbindliche Auskunft. Die bisherigen Garagenmieter dürfen zwar vermuten, daß diese Garagen der Ersatz für die auf dem zweiten Teil des Abbruchgeländes stehenden alten Garagen sein sollen, aber konkrete Auskünfte oder gar feste Zusagen gibt es nicht. Besonders eilig scheint es auch nicht zu sein, denn der Wintereinbruch hat die Pflasterarbeiten Mitte Dezember unterbrochen. Seitdem ruht die Baustelle. Mit der Fertigstellung ist also frühestens einige Wochen nach Ende des Frostes und des Schnees zu rechnen.
Zunächst störte die Verzögerung nicht weiter, weil die alten Garagen noch standen und genutzt wurden. Doch Mitte Januar kam per Post der Schlag ins Gesicht: Die Garagen werden abgerissen und müssen bis zum 15.2. geräumt sein. Auf sofortige Nachfragen nach Ersatz folgte die bekannte Taktik: Keine Zusage für eine der neuen Garagen, kein Vertrag.
Viele der Garagen werden aber gar nicht für Autos genutzt, sondern für Motorräder oder Fahrräder, teilweise auch gemeinschaftlich. Dort stehen die Sachen, die man nicht in der Wohnung oder im Keller unterbringen kann und auch nicht immer durchs Treppenhaus tragen möchte, unter anderem auch das Behindertendreirad eines schwer gehbehinderten Mieters, das seine einzige Möglichkeit darstellt, halbwegs mobil zu sein. Der Mann kann kaum laufen, an ein ständiges Tragen des Dreirades durch das Treppenhaus ist nicht zu denken.
Andere Mieter trifft es zwar weniger hart, aber kaum akzeptabler. Sie sollen zusehen, wo sie ihre Fahrräder und Motorräder unterbringen, ohne auch nur eine Auskunft darüber zu bekommen, ob sie mit einer der neu gebauten Garagen rechnen dürfen oder ob sie nach eine neuen, weiter entfernten Unterkunft für diese Sachen suchen müssen. Auch da bleibt sich die Evonik Wohnen treu: Auf die konkrete Nachfrage Ende Januar, ob es angesichts der Verzögerung bei den neuen Garagen beim Räumungstermin bleibt, gab es die Auskunft, daß die alten Garagen vorerst nicht geräumt werden müssen und eine klare Aussage abgewartet werden soll. Diese Aussage kam dann zwei Tage vor dem angekündigten Termin in echter Evonik-Manier: Der Räumungstermin muß eingehalten werden. Wie üblich ist das die einzige gesicherte Aussage. Konkrete Aussagen über die neuen Garagen gibt es immer noch nicht.
So verwundert es wenig, daß die Evonik Wohnen die verbleibenden Wohnungen anbieten muß wie saures Bier. Seit einigen Jahren hängen in den Treppenhäusern Werbeblätter, die den Mietern 150 € für die Vermittlung eines neuen Mieters versprechen. Verständlich, daß sich viele einen verläßlicheren Vermieter suchen, der konkrete Pläne vorstellt, durchdacht und termingerecht durchführt und seine Mieter nicht grundsätzlich und systematisch im Unklaren läßt.
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Kommentare
was die falsch machen.
wolfgang Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
Ruft mal da an und meldet einen Mangel an der Mietsache, als Hotline für Reparaturen bekommst du dann eine 0180er Nr. Kostenpflichtig , obwohl der Vermieter in der Schuld steht, den Mangel beseitigen zu lassen wird der Mieter noch mit Kosten belastet.
Respekt Evonik, Ihr entwickelt euch immer mehr in Richtung unbeliebtester Vermieter Essens und haut die Kohle der Mieter lieber für unsinnige, nicht nötige Neubauten aus dem Fenster und lasst dafür eure alte NL leerstehen, GW.
Die alten Garagen, die UNBEDINGT termingerecht geräumt werden mußten, stehen übrigens immer noch. Vom Beginn der Abbrucharbeiten ist weit und breit nichts zu sehen. Die Hausanschlüsse sind an der Straße schon mal abgeklemmt worden, das ist aber auch alles. Es wäre völlig problemlos möglich gewesen, den Altmietern die alten Garagen bis zur Fertigstellung der neuen zu überlassen. Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
BGB, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietverhältniss e über andere Sachen
§ 580a Kündigungsfrist en
(1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, oder über im Schiffsregister eingetragene Schiffe ist die ordentliche Kündigung zulässig,
[1. und 2. tägliche und wöchentliche Mietzahlung]
3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke oder im Schiffsregister eingetragene Schiffe jedoch nur zum Ablauf eines Kalenderviertel jahrs.
Der 3. Werktag des Januar war bei der Kündigung längst verstrichen, also gilt die Kündigung erst ab Anfang Februar zum Ablauf des übernächsten Monats, also April. Die Mieter hätten die Garagen erst in gut 2 Wochen räumen müssen.
Übrigens stehen die Garagen trotz der hektischen Räumung immer noch. Die ganze Panik war sinnlos und überflüssig. Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren
Für den Bau der neuen Garagen waren umfangreiche Erdarbeiten nötig. Verständlich, das gehört dazu, und dabei bleiben große Teile der Rasenfläche hinter den Häusern auf der Strecke.
Weniger verständlich war, daß die abschließenden Arbeiten erst begonnen wurden, als die Natur sich bereits große Teile der bearbeiteten Flächen zurückerobert hatte. Aber auch das kam heute endlich zu einem Abschluß. Die Fläche ist planiert, neuer Rasen ausgesät.
Und genau in dieser frisch eingesäten Fläche ist nur Stunden später ein neues Loch, daneben, natürlich ebenfalls auf der frischen Aussaat ein neuer Erdhaufen!
Die abbruchreifen Häuser auf der anderen Straßenseite müssen von der Fernwärme abgeklemmt werden, und die Abzweige sind intelligenterwe ise nicht in einem der Keller untergebracht, sondern unmittelbar neben einem Haus.
Warum solche Arbeiten nicht in einer logischen Reihenfolge durchgeführt werden, wird vermutlich niemand beantworten können. Die Mieter haben jedenfalls dadurch noch länger das Vergnügen einer Matsch- und Kraterlandschaf t neben dem Haus statt einer Rasenfläche, auf der man im Sommer bei schönem Wetter entspannen kann. Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren